Kommunal- & Europawahlen am 9. Juni

Briefwahl geht ganz einfach!

Kein Problem! Sie können im Zuge der Kommunal- und Europawahlen 2024 auch ganz bequem und einfach per Brief wählen. Von der kommunalen bis zur europäischen Ebene gilt: Die Kandidatinnen und Kandidaten der Saar-SPD brauchen Ihre Unterstützung – und Ihre Stimme für die SPD!

Briefwahl 2024

Wie kann ich Briefwahl beantragen?

Die Unterlagen zur Briefwahl können Sie bequem online beantragen. Oder Sie wenden sich einfach formlos an das Wahlamt Ihrer Stadt oder Gemeinde, z.B. per E-Mail (Name, Anschrift und Geburtsdatum angeben), per Post oder persönlich vor Ort mit Ihrem Personalausweis. Alternativ können Sie auch das Formular auf Ihrer Wahlbenachrichtigung verwenden. Sie werden an alle Wahlberechtigten im Saarland geschickt.

Sie können Ihre Stimme auch schon ab ca. Ende April (hängt von der Stadt/Gemeinde ab) jederzeit direkt in Ihrem zuständigen Wahlamt abgeben. Personalausweis genügt.

Briefwahl 2024

Die Qual der Wahl – oder ganz einfach: SPD wählen!

Am 9. Juni finden im Saarland auf mehreren Ebenen Wahlen statt (von (Ober-)Bürgermeister:innen über Gemeinderäte, Kreistage und Landräte bis hin zu europäischen Abgeordneten) – ein Hochfest der Demokratie! Nutzen Sie diese große Chance und bestimmen Sie über die Zukunft unseres schönen Saarlandes mit. Damit Sie sich mit allen Wahlzetteln ganz bequem und ausführlich beschäftigen können, empfiehlt es sich, Ihre Briefwahlunterlagen frühestmöglich anzufordern. Das spart Zeit und erleichtert die Qual der Wahl…

Wie kann ich Briefwahlunterlagen beantragen?

Für die Briefwahl brauchen Sie einen Wahlschein. Sie können ihn ab ca. 29. April beantragen, entweder schriftlich – per Post oder E-Mail – oder persönlich bei der Stadt oder Gemeinde Ihres Hauptwohnortes. Ein Formular zur Beantragung befindet sich auch auf der Wahlbenachrichtigung. Die Beantragung ist allermeist auch online möglich.

Eine telefonische Beantragung ist allerdings nicht möglich.

Muss ich die Wahlbenachrichtigung abwarten?

Nein. Sie können auch ohne die Wahlbenachrichtigung Briefwahl beantragen.

Ich habe meine Wahlbenachrichtigung verlegt. Kann ich trotzdem Briefwahl beantragen?

Ja. Sie können auch ohne die Wahlbenachrichtigung die Briefwahl beantragen.

Welche Angaben sind zur Beantragung notwendig?

Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen sind die folgenden Angaben notwendig:

  • Vorname und Familienname
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
Wann sollte ich die Briefwahl spätestens beantragen?

Ab etwa 1. Juni wird es langsam knapp. Denn das Wahlamt braucht Zeit zur Bearbeitung. Sie müssen die Unterlagen ausfüllen und zum Briefkasten bringen und die Post braucht auch noch etwas Zeit. Und dann muss der Wahlbrief ja auch nach dem Ausfüllen nochmal zurück zum Wahlamt. Deshalb unsere Empfehlung: Lieber etwas früher dran sein!

Woraus bestehen die Briefwahlunterlagen?
  • ein amtlicher Stimmzettel
  • ein kleinerer, farbiger Stimmzettelumschlag
  • ein Dokument mit persönlicher Erklärung / Versicherung an Eides statt
  • ein größerer, farbiger Briefwahlumschlag (mit Adresse der Stadt- oder Gemeindeverwaltung)
  • ein Merkblatt für die Briefwahl mit Erklärungen
Wie läuft die Briefwahl ab?
  1. Stimmzettel ausfüllen.
  2. Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag legen und Umschlag verschließen.
  3. Persönliche Erklärung vollständig ausfüllen und unterschreiben.
  4. Persönliche Erklärung und verschlossenen Stimmzettelumschlag in den Briefwahlumschlag legen und Umschlag verschließen.
Wann muss ich meinen Wahlbrief spätestens abschicken?

Sicherheitshalber sollten Sie ihren Wahlbrief spätestens am Mittwoch, 5. Juni, zur Post geben. Kurz vor dem Wahltag können Sie die Unterlagen auch noch bei Ihrem Wahlamt abgeben. Am Wahltag selbst können Sie die Briefwahlunterlagen auch in Ihrem zuständigen Wahllokal abgeben.

Muss ich Briefwahl beantragen, wenn ich früher wählen will?

Wenn Sie vor dem Wahltag am 9. Juni wählen wollen, können Sie das auch direkt im Wahlamt Ihrer Stadt oder Gemeinde vor Ort machen.

Wählen vorab ist in der Regel bereits ab ca. Ende April und noch bis kurz vor dem Wahltag möglich.

Ich möchte direkt vorab im Wahlamt wählen, habe aber meine Wahlbenachrichtigung nicht mehr. Geht das trotzdem?

Ja, Sie brauchen lediglich Ihren Personalausweis und können dann direkt im Wahlamt Ihrer Stadt oder Gemeinde wählen.

Kann ich auch per Briefwahl wählen, wenn ich gerade im Ausland bin?

Ja, das geht. Sie müssen jedoch den Wahlbrief ausreichend frankieren und so frühzeitig versenden, dass er spätestens am Wahltag bei der zuständigen Stelle vorliegt. Die Adresse steht auf dem Wahlbriefumschlag.

Muss ich das Porto selbst zahlen?

Den Wahlbriefumschlag mit Ihrem Stimmzettel müssen Sie nicht frankieren, wenn Sie ihn mit der Deutschen Post innerhalb Deutschlands verschicken.

Aus dem Ausland müssen Sie jedoch das entsprechende Porto selbst zahlen und den Wahlbriefumschlag ausreichend frankieren.

Bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen durch das Formular auf der Wahlbenachrichtigung ist jedoch Porto zu zahlen. Günstiger ist da die Beantragung schriftlich oder online.

Ich habe meine Briefwahlunterlagen verloren. Was kann ich tun?

Bei Verlust des Wahlscheins erfolgt kein Ersatz, es sei denn der oder die Wahlberechtigte kann gegenüber der kommunalen Wahlleitung glaubhaft versichern, den Wahlschein nicht erhalten zu haben. In diesem Fall wird auf Antrag des oder der Wahlberechtigten ein neuer Wahlschein ausgestellt und der vorherige für ungültig erklärt. Eine solche Neuerteilung des Wahlscheines ist allerdings nur bis etwa einen Tag vor der Wahl möglich.

Bei Fragen rund um das Thema Briefwahl steht Ihnen das Team der Saar-SPD für weitere Informationen gerne zur Verfügung: